FAQ

Was kostet eine Haushaltsauflösung?

Auf diese Frage kann man keine pauschale Antwort geben, da jeder Haushalt unterschiedlich aufgebaut ist und das zu entsorgende oder zu verwertende Gut unterschiedlich ist. Daher ist für einen Kostenvoranschlag eine vorherige Besichtigung nötig, welche für Sie völlig unverbindlich und kostenlos ist. Vor Ort können wir Ihnen dann ein Angebot machen, welches eben davon abhängig ist, in welchem Umfang und welches Material wir entsorgen müssen.
Was für zusätzliche Kosten kommen auf mich zu?

KEINE. Unser Kostenvoranschlag beinhaltet sämtliche Kosten wie Arbeitslöhne, Fahrzeuge, Versicherungen oder Entsorgungskosten. Auch wenn wir einmal etwas länger gebraucht haben als geplant, so wird der Kostenvoranschlag nicht nachträglich erhöht, sondern Sie bezahlen nur den vorher vereinbarten Pauschalpreis.

Wer haftet für einen Schaden während der Räumung ?

Räumungsschäden wie z.B. beschädigte Treppenhäuser oder ähnliches traten bei uns bisher durch ein diszipliniertes und erfahrenes Räumungsteam noch nicht auf. Für den Fall der Fälle sind wir jedoch ausreichend versichert, so dass wir selbstverständlich für etwaige durch uns entstandene Schäden die Verantwortung übernehmen.
Muss ich bei der Räumung anwesend sein?

NEIN. Falls Sie möchten, können Sie bei der Räumung gerne vor Ort sein. nötig ist dies allerdings nicht. Alle relevanten Dinge werden vor der Räumung besprochen und notiert, so dass bei der Räumung keine Fragen mehr unklar sind. Die Arbeit kann dann von uns ohne Ihre Anwesenheit durchgeführt werden.
Was sollte noch beachtet werden?

Datenschutz wir bei uns Groß geschrieben! Persönliche Unterlagen wie Geburtsurkunden, Stammbaum, Ausweise, Sparbücher, heben wir immer für den Auftraggeber auf.
Ich wohne in St. Pölten, die Räumung ist in Wiener Neustadt. Ist das ein Problem?

Sollten Sie nicht am Ausführungsort wohnen, so können Sie uns einen Auftrag auch schriftlich oder telefonisch erteilen.

Für eine Vorbesichtigung/ Angebotserstellung muss dann nur z.B. über einen Nachbarn oder die Hinterlegung der Schlüssel die Möglichkeit gegeben werden, eine Besichtigung vor Ort durchzuführen.
Besitzen Sie auch eine Transportgenehmigung für überwachungsbedürftige Abfälle?
JA natürlich. Wir sind berechtigt Problemstoffe wie Neonröhren, Alt-Öl, Batterien, Lacke, Farben, Reifen zu transportieren.

Jedes Seriöse Entrümpelungsunternehmen sollte eine Transportgenehmigung für überwachungsbedürftige Abfälle besitzen. Sie haften wenn Ihr Unternehmer von der Polizei aufgehalten wird und keine Transportgenehmigung besitz.